"Der oder das Ornat (lat. ornatus „(angelegte) Kleidung, Ausstattung“) bezeichnet die festliche Amtstracht eines Geistlichen, Herrschers oder hohen Beamten, die bei feierlichen, weihevollen und repräsentativen Anlässen ...
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getragen wird, wie z. B. bei der Krönung der Krönungsornat. Dazu gehören u. a. die Insignien des jeweiligen Amtes, z. B. Krone, Zepter, Bischofsstab." - (de.wikipedia.org 30.09.2019)