museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen Münzkabinett [MK 1954-5]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/185554/185554.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg (CC BY-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Medaille aus dem Jahr 1611 auf Johann Schönfelt

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Johann Schönfelt (1540-1611) war Goldschmied in Biberach und laut der Medaille mit Eva Hipschle verheiratet mit der er neun Kinder hatte.
Die Vorderseite der Medaille zeigt ein bärtiges Brustbild Johann Schönfelts in geknöpftem Wams mit Halskrause von rechts von. Die Rückseite zeigt eine zehnzeilige Inschrift. Die Medaille besitzt zwei Ösen zur Befestigung.
[Kathleen Schiller]

Beschriftung/Aufschrift

Vorderseite: + IOHANN * SCHÖNFELT + DER + ELTER +
Rückseite: WARD GE / BORN ANNO / 1540 STARB / ANNO 1611 HIN / DERLIESS MIT / EVA HIPSCHLE / RIN ERZEVGT / 4 + SÖHN + 5 + / TÖCHTER / IBS

Material/Technik

Silber, vergoldet

Maße

Breite
30,2 mm
Höhe
34 mm
Gewicht
13,77 g

Literatur

  • Georg Habich (1932): Die deutschen Schaumünzen des XVI. Jahrhunderts. München, Nr. 3083
  • Hafner, Karin (1986): Die Renaissance im deutschen Südwesten die Renaissance im deutschen Südwesten zwischen Reformation und Dreißigjährigem Krieg; eine Ausstellung des Landes Baden-Württemberg; Heidelberger Schloß, 21. Juni bis 19. Oktober 1986 . Karlsruhe, Nr. K 99
  • Julius Ebner (1908): Katalog der Ausstellung deutscher Renaissance-Medaillen. Esslingen, Nr. 163
Karte
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.