museum-digitalbaden-württemberg

Sammlungsübersicht

Tafelbild: Beinwunder der Heiligen Cosmas und Damian (Retabelflügel) (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart / P. Frankenstein; H. Zwietasch (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Beinwunder der heiligen Cosmas und Damian

Kontakt Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die Brüder und Ärzte Cosmas und Damian behandelten zur Ehre Gottes kranke Menschen und Tiere unentgeltlich und brachten damit viele Menschen in Kontakt zum Christentum. Bei der Christenverfolgung unter Kaiser Diocletian (um 303) erlitten sie den Märtyrertod.
Gegen Ende des Mittelalters waren die Patrone der Ärzte und Apotheker zu volkstümlichen Heiligen geworden. Dieses Tafelbild zeigt eine Szene aus ihrer Legende: Die beiden Heiligen erscheinen am Bett eines Kranken und ersetzen sein krankes Bein durch das gesunde eines soeben gestorbenen Schwarzen. Hier wird für die Betrachtenden anschaulich gemacht, wie – gemäß der Heiligenlegende – mit Gottes Hilfe Unvorstellbares möglich ist und wie der Glaube die Quelle von vielerlei Heilserfahrung sein kann. Das Transplantieren von Gliedmaßen ist bis heute kein gängiger medizinischer Eingriff und gelingt nur in absoluten Ausnahmefällen. Das Gemälde ist in der Schausammlung "LegendäreMeisterWerke" im Alten Schloss ausgestellt.

Material/Technik

Öl auf Holz

Maße

H. 119 cm, B. 77 cm (Rahmen)

Inventarnummer

[WLM 989]

Gehört zu

Malerei
Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen
LegendäreMeisterWerke. Kulturgeschichte(n) aus Württemberg

Literatur

  • Landesmuseum Württemberg (2012): LegendäreMeisterWerke. Kulturgeschichte(n) aus Württemberg. Begleitband zur Dauerausstellung. Stuttgart, S. 157
  • Württembergisches Landesmuseum, Schröder, Heike (Red.) (1998): Kunst im Alten Schloß. Stuttgart, S. 97

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.