museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Münzkabinett Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [MK 21063]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/261519/261519.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg (CC BY-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Medaille auf die Organisation des öffentlichen Unterrichts 1802

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Napoleon I. gab für kein Projekt mehr Geld aus als für die Verbesserung des französischen Bildungssystems. Am 1. Mai 1802 erließ er ein Dekret zur Errichtung von Volksschulen und Gymnasien auf Staatskosten.
Die Rückseite der Medaille, die er auf diesen Anlass ausgeben ließ,zeigt einen Jüngling in antikem Gewande, der um den Hals eine so genannte Bulla, einen herzförmigen Anhänger, trägt, wie es bei römischen Jungen bis zu ihrem 14. Lebensjahr üblich war. Zu seinen Füßen stehen, ebenfalls in antiker Aufmachung, drei Schriftrollen in einem Scrinium, einem Behälter zu Aufbewahrung von Papieren. Die Inschrift im Abschnitt verweist auf die Errichtung des öffentlichen Unterrichtes. Durch die Darstellung wird eine Traditionsline zur griechisch-römischen Bildung hergestellt, die von besonders gehaltvoll galt. Die Vorderseite zeigt die Büste Napoleons in Manier römischer Kaiser.
Die Erfassung dieser Medaille wurde durch den Numismatischen Verbund in Baden-Württemberg (NV BW) ermöglicht.
[Sophie Preiswerk]

Material/Technik

Bronze

Maße

Durchmesser
39,5 mm
Gewicht
24,11 g

Literatur

  • Zeitz, Lisa; Zeitz, Joachim (2003): Napoleons Medaillen. Petersberg
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.