"Das Holz ist von der französischen Forstverwaltung beschlagnahmt/Le bois est requisitionné par l’ administration forestière française".
Die Militärregierung in der französischen Besatzungszone erließ 1946 eine Anordnung zu umfangreichen Holzeinschlägen in Staats-, Gemeinde- und Privatwäldern. Bis 1949 wurden u.a. aus dem Schwarzwald große Mengen Holz als Reparationsleistung nach Frankreich geliefert. Das Warnschild weist auf eine entsprechende Beschlagnahmung hin.
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