museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen Musikinstrumente [G 13,184]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/309282/309282.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg / Landesmuseum Württemberg, P. Frankenstein / H. Zwietasch (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Schnecke eines kleinen Kontrabasses

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Von einem kleinen Kontrabass ist nur noch die Schnecke erhalten - diese ist allerdings sehr schön in Form eines Löwenkopfes ausgeführt. An dem aus Ahornholz geschnitzten Kopf wurde eine rote Zunge befestigt, um die Detailgenauheit noch stärker zu unterstreichen. Die vier Wirbel sind mit einer speziellen Mechanik an dem Kopf angebracht, die wohl nachträglich hinzugefügt wurde: Als der Kopf in Tirol gefertigt wurde, war diese Form der Mechanik vermutlich noch gar nicht erfunden. Erst im Jahre 1778 entwickelte der Berliner Geigenbauer Carl Ludwig Bachmann die Technik, bei der mit Flügelschrauben ein leichtgängiges Zahnrad gedreht wird, das den Wirbel sehr exakt einstellt. Interessant bei dieser speziellen Ausführung ist einerseits die Tatsache, dass die Zahnräder auf keiner Metallplatte angebracht wurden, was sich dadurch erklären könnte, dass der Wirbelkasten nicht bereits für diese Mechanik gebaut wurde. Außerdem fällt auf, dass Kontrabässe heutzutage rückständige Wirbel besitzen, während die Stellschrauben bei diesem Modell nach vorne zeigen.
[Till Stehr]

Material/Technik

Ahornholz, Messing

Maße

Länge
27 cm
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.