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Patrizier

"Das Patriziat war die alteingesessene, gesellschaftliche und meist auch politische Oberschicht im antiken Rom. Seine Angehörigen waren die Patrizier (Latein: patricius, Griechisch: πατρίκιος).

Patrizier nahmen für sich in Anspruch, Abkömmlinge der Familien zu sein, welche Rom gegründet oder sich kurz nach dessen Gründung dort angesiedelt hatten. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater, patres (Vater, Vorfahren) ab.

In der frühen Römischen Republik waren Mischehen zwischen Patriziern und Plebejern, also mit dem gewöhnlichen Volk, zunächst verboten und erst im Jahre 445 v. Chr. durch die Lex Canuleia de Conubio patrum et plebis gesetzlich zugelassen. Patrizier durften ihre Einkommen nur aus ihrem Grund und Boden, zumeist also aus der Landwirtschaft oder aus Beute im Krieg erzielen. Gewerbliche Tätigkeiten, Bankiers- oder Handelsgeschäfte waren ihnen zunächst verboten und galten später zumindest als verpönt. Im Zuge der Ständekämpfe lockerten sich diese Einschränkungen, als sich die Plebejer ihr Recht auf Teilhabe an der politischen Macht erstritten hatten. Hierzu waren wegweisende Gesetze auf den Weg gebracht worden, wie die Leges Liciniae Sextiae, die erste politische Beteiligungen einräumte, bis hin zur Lex Hortensia, die Plebisziten Gesetzeskraft verlieh. Seit der Zeit der mittleren Republik bildeten die patrizischen Familien und mehrere plebejische Familien die politische Führungsschicht Roms. Dennoch blieben den Patriziern bis in die Kaiserzeit bestimmte religiöse Ämter vorbehalten, wie das des flamen dialis, der rex sacrorum, die Salier und die Flamen des Mars und des Quirinus, nicht aber das des Pontifex Maximus, das nur bis zum Erlass der Lex Ogulnia im Jahre 300 v. Chr. ausschließlich Patriziern vorbehalten war, dann aber auch Plebejern offenstand. Plebejische Pontifices Maximi waren z. B. Angehörige der gentes Liciniae, Muciae, Caeciliae und Domitiae. Es gab aber auch weltliche Ämter, die nur von Patriziern bekleidet werden durften, nämlich das Amt des Senatsvorsitzenden (Princeps senatus) und das des Interrex. Umgekehrt waren den Patriziern manche Ämter versperrt, darunter das Amt des in der späten Republik mächtigen Volkstribunen und das des plebejischen Ädils." - (de.wikipedia.org 09.03.2020)

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