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Reichstag des Heiligen Römischen Reiches

Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König bzw. Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde nach 1495 zu einer festen Institution der Reichsverfassung.

Hoftage, ab 1495 Reichstage, waren vom Reichsoberhaupt einberufene Versammlungen, an denen zunächst nur die Großen des Reichs, später auch Vertreter der Reichsstädte teilnahmen. Im Verlauf des späten Mittelalters vollzog sich ein grundlegender verfassungsrechtlicher Wandel, der durch den Übergang vom traditionellen hochmittelalterlichen Hoftag als einem Herrschaftsinstrument des Königtums zum frühneuzeitlichen Reichstag als einem Verfassungsorgan des ständisch-korporativ organisierten Reichsverbandes bestimmt war:

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kopie des im Jahre 1495 angefertigten Herzogsschwerts von Eberhard im BartMedaille auf Graf Georg von MömpelgardMedaille auf das 100-jährige Jubiläum der Augsburger Konfession, 1630Klippe auf den Reichstag in Regensburg, 1594Klippe auf den Reichstag in Regensburg, 1613Luther auf den Wormser Reichstag berufen
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