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Eisenbahnfahrzeug mit Antrieb

Schienenfahrzeug mit Antrieb und den antreibenden Teil eines Zuges (Triebfahrzeug + Eisenbahnwagen) bildet. Ein solcher Zug wird meistens von einer oder von mehreren Lokomotiven gezogen oder geschoben. Ein Triebzug hat eine eigene Antriebsanlage, die sich entweder im Kopf- und/oder Endwagen (Triebkopf) befindet oder über die Wagen verteilt ist (Triebwagenzug). Hierbei ist es unerheblich, ob der Antrieb durch Zugtiere, Dampfmaschine, Elektro- oder Diesel- bzw. Ottomotoren erfolgt.
Lokomotiven, Triebköpfe und Triebwagen fasst man unter dem Begriff Triebfahrzeug zusammen. Entsprechend spricht man bei der Bahn von Triebfahrzeugführer − der Begriff „Lokführer“ ist umgangssprachlich – für den Mitarbeiter, der das Fahrzeug führt. Im Fachjargon gebraucht man auch den Oberbegriff rollendes Material oder Rollmaterial für alle Fahrzeuge der Eisenbahn.

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