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Doktor

Doktor (weiblich auch Doktorin; von lateinisch doctor ‚Lehrer‘, weiblich auch doctrix ‚Lehrerin‘; zu lateinisch docere ‚lehren‘, doctus ‚gelehrt‘) ist der höchste akademische Grad. Die Abkürzung ist Dr., im Plural Dres. (lateinisch doctores). Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt und entspricht der höchsten Stufe (Niveau 8) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des internationalen ISCED-2011 der UNESCO. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.

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Liedbeleg: En scheena Grueß vom Dogdar RuaßMedaille
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