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Exekutive

"Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus französisch pouvoir exécutif „vollziehende Gewalt“ zu lateinisch exsequi „ausführen“) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden von bestehenden Gesetzen abgeleitet." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)

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