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Zahlungsmittel

"Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen." - (de.wikipedia.org 06.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Münzschatz aus Marbach am NeckarGoldstater Philipp II. von MakedonienRegenbogenschüsselchen der VindelikerAugustalis Kaiser Friedrichs II.Goldgulden aus FlorenzReitertaler Herzog Ulrichs von Württemberg
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