Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Deutschland nicht nur politisch, sondern auch in monetärer Hinsicht geteilt. Es gab zwei große Währungsgebiete: Im Norden galt der Taler, im Süden der Gulden. In den 1820er und 1830er Jahren gingen die deutschen Staaten daran, das regional zersplitterte Münzwesen zu vereinheitlichen: Am 30. Juli 1838, schlossen sich die Mitglieder des Zollvereins in Dresden zu einem gemeinsamen Währungsraum zusammen und legten das Verhältnis der norddeutschen Taler zu den süddeutschen Gulden fest: „Zur Vermittlung und Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs unter den kontrahierenden Staaten soll eine ... gemeinschaftliche Hauptsilbermünze ... ausgeprägt werden, welche sonach den Werth von 2 Thalern oder 3½ Gulden erhalten wird.“
Das Königreich Württemberg gab gut 125.000 dieser Münzen aus. Sie zeigen auf der Vorderseite das Porträt von König Wilhelm I. Auf der Rückseite sind die beiden Nominale und das Prägejahr angegeben. Die „dritte Seite“ der Münze nennt die gesetzliche Regelung, nach der sie geprägt wurde: Die Randschrift CONVENTION VOM 30 IULY 1838 verweist auf den Dresdner Vertrag.
[Matthias Ohm]
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