museum-digitalbaden-württemberg

Sammlungsübersicht

https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/70862/70862.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Glasgemälde des Jüngsten Gerichts

Kontakt Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die Glasmalerei aus dem späten 15. Jahrhundert zeigt das Weltgericht. Christus ist als Richter über die Menschheit auf einer Weltkugel schwebend dargestellt. Von seinem Gesicht gehen eine Lilie als Zeichen der Gnade und ein zweischneidiges Schwert aus. Dieses Schwert symbolisiert das Wort Gottes, von dem im Neuen Testament steht, dass es „scheidet Seele und Geist, geht durch Mark und Bein und ist ein Richter der Gedanken und Sinne des Herzens“ (Hebräer 4,12).
Die Rundscheibe besteht aus Glas, das durch die farbgebenden Materialien Silbergelb und Rotlot geprägt ist. Das Silbergelb verbindet sich dabei nicht wie andere Glasfarben lediglich mit der Glasoberfläche, sondern färbt das Glas komplett ein.
Ursprünglich gehörte die Scheibe zur Ausstattung der Schlosskapelle Neckarsulm, bis sie 1840 in die Königliche Kunstkammer überging.
[Ingrid-Sibylle Hoffmann]

Material/Technik

Hüttenglas

Maße

Durchmesser
31,5 cm

Inventarnummer

[KK grau 130]

Gehört zu

Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen
Kunsthandwerk
Kunstkammer der Herzöge von Württemberg

Literatur

  • Fleischhauer, Werner (1976): Die Geschichte der Kunstkammer der Herzöge von Württemberg in Stuttgart. Stuttgart, S. 142, Anm. 9
  • Hans Wentzel (1965): Kabinettscheiben aus Neckarschwaben In: Zeitschrift des deutschen Vereins für Kunstwissenschaft Bd XIX H 3-4. , S. 120-121
  • Ingrid-Sibylle Hoffmann (2018): Flammenschwert - Schwert des Geistes - himmlische Waffe Das Schwert als christliches Symbol und Herrschaftszeichen. Darmstadt, S. 112 Seiten : Abb. S. 60

Vergangene Ausstellungen

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.