1534 führte Herzog Ulrich von Württemberg die Reformation ein. Damit gingen etliche Regulierungen einher, die später in der "Großen Kirchenordnung" zusammen gefasst wurden und bis ins 19. Jahrhundert Gewicht hatten. Sie betrafen das Alltagsleben in vielerlei Hinsicht und die Einhaltung der Regeln wurde überwacht, bei Missachtung wurde man bestraft. Aufgrund der Gottesdienstordnung konnten örtliche Kirchenkonvente eine feste Sitzordnung in der Kirche einführen. Die Plätze wurden nach Herkunft und Stand vergeben und mit Namensschildern, die erworben werden mussten, gekennzeichnet. Das System erleichterte die Kontrolle darüber, wer zum Gottesdienst erschien und wer nicht. Wer zu oft fehlte, wurde vor das Sittengericht zitiert, musste sich erklären und wurde bestraft.
Dieses Schild markierte die "Gräflich Leutrum von Ertingische[n] Plätze", dich sich mit Sicherheit im vorderen Bereich der Kirche befanden.
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