Im Zuge der Emanzipationsgesetzgebung im Königreich Württemberg wurden die Ausbildung und die Tätigkeit der Rabbiner unter die Kontrolle des Staates gestellt. Die im Jahr 1832 neu gebildeten Rabbinate, darunter auch das Rabbinat Freudental, erhielten auch staatliche Aufgaben übertragen.
Das Amtspetschaft des Rabbinats Freudental mit dem Königlich Württembergischen Wappen stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
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