Auf einem Schild in der Mitte das Wappen der Stadt Oppenau: ein Torhaus mit zwei flankierenden von Mauern und Zinnen umgebenen Türmen, ferner ein aufrechtstehender Bär, das Sinnbild der Stärke. Der Bär hält eine Fahne, auf der das Oberkircher und Oppenauer Wappen dargestellt ist. Damit sollte die Zusammengehörigkeit und Einigkeit der beiden Stadtwesen zum Ausdruck gebracht werden, wie sie im damaligen Gerichtswesen zwischen Oppenau und Oberkirch verankert war. Rechts und links befinden sich weibliche Tragefiguren, das Gebälk stützend. Darunter in zwei Reihen die Beschreibung des Stadtbrandes von 1615; jedoch ist leider nur noch die linke Seite schlüssig lesbar:
"Alls wardt gezalt nach gepurt Christi/im Monat den dreysigsten Augusti/Eintausend Sechshundert fünfzehn jar,/da war Oppenaw in Höchster gefahr/Durch ein entstanden Schröckliche Brunst/eß war alles Löschen umb sonst./Daß gantze Stättlein Abbronen ist/Nicht ein hauß uffrecht gebliben ist/Nachmalen dises Ratthauß…"
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