Mit Augustus, der die von jahrelangen Bürgerkriegen zerrüttete römische Republik in ein Prinzipat umwandelte, beginnt die Münzprägung der Kaiser Roms. Schon vor seiner Ernennung zum Ersten des Staates durch den Senat im Jahr 27 v. Chr. hatte Octavian, wie er bis dahin genannt wurde, Münzen mit seinem Porträt prägen lassen, ähnlich anderen Feldherren wie Iulius Caesar oder Marcus Antonius. Doch seit Beginn der römischen Kaiserzeit dient das Antlitz des jeweiligen Herrschers auf der Vorderseite von Gold- und Silberprägungen, später auch auf Bronzemünzen, als Zeichen und Garant von Gültigkeit und Wert der offiziellen Währung Roms. Der Aureus aus dem Jahr 18 v. Chr. scheint dabei noch nicht von Augustus als alleinigem Prägeherrn augegeben worden zu sein, sondern, wie in der Umschrift zu erkennen, von Senat und Volk von Rom (SPQR auf der Münzrückseite) zu Ehren des neuen Princeps Caesar Augustus (CAESARI AVGVSTO auf der Münzvorderseite). Auf dem Revers des Aureus ist eine Quadriga, ein vierspänniger Wagen, dargestellt, dessen Proportionierung im Verhältnis von Rad und Pferden etwas seltsam wirkt. Nicht mehr auf diesem Münzbild zu sehen, da Stempel und Schrötling bei der Prägung etwas gegeneinander verschoben waren, ist das von Augustus von den Parthern zurückgewonnene Adlerfeldzeichen, das im Wagenkasten aufgestellt sein müsste.
[Sonja Hommen]
Aureus des Augustus mit Darstellung einer Quadriga
Beschreibung
Beschriftung/Aufschrift
VS: CAESARI AVGVSTO
RS: SPQR
Material/Technik
Gold
Maße
G. 6,85 g
Inventarnummer
[MK 19956]
Gehört zu
Kunstkammer der Herzöge von Württemberg
Münzkabinett
Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen
Teil von
Neuenstädter Sammlung (2142)
Literatur
- Mattingly, Harold und Sydenham, Edward Allen (1999): The Roman Imperial Coinage, Bd. I: From 31 BC to AD 69, bearbeitet von Carol Humphrey Vivian Sutherland. London, Nr. 107
- [] (1710): Cimeliarchium seu thesaurus nummorum tam antiquissimorum quam modernorum serenissimi principis Friderici Augusti ducis Wurtembergiae. Stuttgart, S. 4
Links/Dokumente
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