museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunstkammer der Herzöge von Württemberg Kunsthandwerk Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [KK hellblau 39_001]
Kameo auf Ziergefäß mit weiblichem Brustbild, 16./17. Jh. (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Kameo auf Ziergefäß mit weiblichem Brustbild, 16./17. Jh.

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Der hochovale Schmuckstein aus Chalcedononyx ist auf einem Deckelpokal gefasst und zeigt ein weibliches Brustbild im Profil nach links. Die Dargestellte ist unbekleidet und trägt eine lange Halskette, die linke Hand berührt die Brust. Der kurze Hals ist leicht vorgestreckt, der Kopf ist oval. Das kleine Kinn ist spitz, der Mund ist leicht geöffnet. Die Nase ist nahezu gerade, die Wange ist füllig, das Auge ist von recht schweren Lidern umgeben. Die Haare weisen in Wellen von der Stirn nach hinten und sind am Hinterkopf in einem breiten Dutt zusammengefasst. Derartige Frauenbüsten – italienische Massenware des 16./17. Jahrhunderts – gibt es in großer Zahl, sie dienten dekorativen Zwecken und finden sich oft auf Gefäßen oder Geräten. Qualität und Ausführung schwanken sehr, in den meisten Fällen handelt es sich aber um schlichte, teilweise sogar derbe Arbeiten.
[Marc Kähler]

Material/Technik

Chalcedononyx

Maße

(mit Fassung): H. 1,35 cm, B. 0,76 cm, T. 0,35 cm

Hergestellt Hergestellt
1500
Italien
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1500
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1600
1499 1701
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.