museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen Kunsthandwerk [2020-13.1-2]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/349882/349882.jpg (Landesmuseum Württemberg CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg / Hendrik Zwietasch (CC BY-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Teekanne und Deckel mit Rippen

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die bauchige kleine Teekanne mit Rippen hat eine ungeschmückte, weiße Tülle für den Ausguss des beliebten Heißgetränks, der Henkel weist eine Rocailleform auf. Deckel und Kanne zeigen ein „indianisches Blumendekor“ in Purpur und goldene Punkte markieren die Blütenmitte.
Der Begriff „indianische Blumen“ wird für Blumenmalereien auf Porzellan des 18. Jahrhunderts herangezogen, um die ostasiatische Herkunft dieses Stils zu bezeichnen. Da dieser Begriff eurozentristisch geprägt ist, kann in Frage gestellt werden, ob er heute noch verwendet werden darf. Das Dekor zeichnet sich durch eine abstrahierte Wiedergabe von einfachen Blumen aus. Diese sind konturiert, es fehlt ihnen an räumlicher Tiefe. Das Malen dieser Blumen erfordert keine besonderen malerischen Fertigkeiten und wurden dementsprechend durchschnittlich honoriert. Für die Ludwigsburger Porzellanmanufaktur sind die Maler dieses Stils nicht namentlich bekannt. [Sarah Dolde]

Material/Technik

Porzellan, bemalt

Maße

Breite
21,2 cm
Höhe
3,4 cm
Durchmesser
6,3 cm

Literatur

  • Landenberger, MechthildDie Blumenmalerei auf Ludwigsburger Tafel-Porzellan des 18. Jahrhunderts (Manuskript).
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.