Dies ist ‚das‘ Bild Graf Ferdinand von Zeppelins. Die berühmt gewordene Fotografie zeigt ihn mit nach links gewendetem Blick, weißem Schnauzbart und Kläppchenkragen mit Krawatte. Auf Varianten des Bildes ist er nicht nur barhäuptig, sondern auch mit einer weißen Prinz-Heinrich-Mütze abgebildet. Zeppelins Büro stellte das Porträt zur Verfügung, wenn Firmen es auf ihren Waren aufbringen wollten. Mit steigender Bekanntheit Zeppelins stieg auch die Zahl von Konsumprodukten, die mit seinem Bildnis oder Namen warben, sprunghaft an. Hersteller verschiedenster Produkte wie Brieföffner, Fahrradschläuche, Monteuranzüge, Mundharmonika oder Zwieback fragten in Friedrichshafen an, ob ihr Produkt den Namen „Zeppelin“ tragen dürfe. Besonders findige Geschäftsleute trugen ihr Warenzeichen umgehend beim Kaiserlichen Patentamt ein. Zeppelin versuchte dies schließlich auch auf dem Klageweg einzudämmen. Das war schwierig, denn der Name besonders berühmter Persönlichkeiten durfte auch ohne deren Zustimmung als Produktname eingetragen werden.
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