Die Ernennung des nur elfjährigen Ernst von Bayern (1554–1612) zum Bischof von Freising läutete den Beginn einer steilen geistlichen Laufbahn ein. Im Jahr 1573 folgte die Wahl zum Hildesheimer Bischof. Das Domkapitel erhoffte sich durch diese Wahl den Beistand der mächtigen Wittelsbacher gegen die umliegenden protestantischen Fürsten. Obwohl das Trienter Konzil die Anhäufung geistlicher Ämter untersagte, folgte im Jahr 1583 die Ernennung Ernsts zum Erzbischof von Köln. Der Groschen aus dem Jahr 1606 verweist in der Avers-Umschrift auf diese Vielzahl an geistlichen und weltlichen Würden: Ernst, von Gottes Gnaden Erzbischof von Köln, Kurfürst, Administrator von Hildesheim. Die Münze zeigt auf der Vorderseite zudem das Wappen der Familie, das ganz im Stil der fürstbischöflichen Wappengestaltung das Stiftswappen als Herzschild trägt. Auf dem Revers ist der Reichsapfel mit dem Nominal 24 (für 1/24 Taler) zu sehen.
[Vivien Schiefer]