Auf dem Avers dieser 3-Kreuzer-Münze bzw. dieses Groschen ist in einer runden, verzierten Kartusche das Stammwappen Württembergs (drei Hirschstangen übereinander) abgebildet. Das Wappen ist von einem Herzoghut bekrönt und der württembergischen Jagdorden ist dem Wappen umgelegt. Die Umschrift nennt den Titel des Münzherrn: CAROLVS D(EI) G(RATIA) DVX WURT(EMBERGENSIS) – Karl, von Gottes Gnaden Herzog von Württemberg. Unterhalb des Wappen befindet sich das Prägejahr 1792, das von der Ordensdekoration getrennt wird.
Auf dem Revers ist in einer verzierten Kartusche 48 EINEN KONVENT THALER angegeben. Diese Münze entspricht also einem 1/48 Taler nach der Münzkonvention von 1753.
Diese Münzkonvention begann mit dem Zwanzigguldenfuß, den Österreich 1750 einführte. Nach diesem Münzfuß sollten 10 Taler aus der Kölner Mark – der seit 1524 mit der Esslinger Reichsmünzordnung wichtigsten Gewichtsgrundlage für die Münzprägung, etwa 234 g – geprägt werden. Der Geltungsbereich dieses Münzfußes und entsprechend der an ihm ausgerichteten Münzprägungen wurde 1753 durch eine Konvention (Vereinbarung) mit Bayern erweiterte, wonach der neue österreichische Münzfuß auch in Süddeutschland galt. So wurde der sog. Konventionsmünzfuß in deutschen Landen eingeführt, der im 19. Jh. wieder allmählich an Bedeutung verlor.