"Entstanden aus1444: Pfalz-Simmern-Zweibrücken, 1444: Grafschaft VeldenzHerrschaftsformFürstentumHerrscher/RegierungFürstHeutige Region/enDE-RP/DE-SL/FR-57/FR-67
Hauptstädte/Residenzen1444: Meisenheim, 1477: ZweibrückenDynastien1444: WittelsbachKonfession/Religionenbis 1533: katholisch, 1533: lutherisch, 1588: reformiert, 1681: lutherisch, 1718: katholischSprache/ndeutsch
Aufgegangen in1793/1801: Frankreich
Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, auch ...
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Fürstentum Pfalz-Zweibrücken und Pfalzgrafschaft Zweibrücken genannt, war ein reichsunmittelbares Fürstentum des Heiligen Römischen Reichs mit dem namengebenden Residenzsitz Zweibrücken. Es wurde 1444 konzipiert und 1453/59 eingerichtet und bestand unter der Herrschaft der Wittelsbacher bis 1801. Mit der älteren Grafschaft Zweibrücken besteht zwar territorial eine Überschneidung, jedoch nicht dynastisch, insbesondere führten die Fürsten nicht den Titel eines Grafen zu Zweibrücken." - (de.wikipedia.org 21.09.2020)
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