"Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Bestimmungen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen ...
[Mehr lesen]
widersprechen.
Es ist in Deutschland nicht Vorschrift, in einem für Besucher zugänglichen Gebäude die Hausordnung kenntlich zu machen. Eine Besonderheit stellt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dar, hier gehört das Aufstellen einer Hausordnung gemäß § 19 Abs. 2 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
Im Mietrecht der Schweiz stützen sich Hausordnungen implizit auf die Generalklauseln des Artikels 257 f) Obligationenrecht ab." - (de.wikipedia.org 27.09.2023)