Nach der Gründung des Königreichs Württemberg kam es zu heftigen Diskussionen um die Machtverteilung im Land. König Friedrich I. gelang keine Einigung in dieser Frage mit den Landständen. Erst sein Sohn, König Wilhelm I. (reg. 1816-1864), konnte diesen Konflikt lösen: Am 25. September 1819 wurde die Verfassung erlassen, die dem Landtag unter anderem das Recht der Steuerbewilligung und der Gesetzgebung zugestand.
An die Einführung der Verfassung erinnert die Medaille von Johann Ludwig Wagner. Sie zeigt auf der Vorderseite König Wilhelm I. von Württemberg. Auf der Rückseite ist ein Altar dargestellt, auf dem die Verfassungsurkunde liegt. Über diesem Altar reichen sich der König und das württembergische Volk, personifiziert durch eine männliche Figur, die Hände.
Medailleur: Johann Ludwig Wagner.
Die Medaille wird im Depot aufbewahrt.
[Matthias Ohm]