Der Besitz eines Löscheimers war lange Zeit Bürgerpflicht. Wer sich beispielsweise in Winnenden zur Trauung anmelden wollte, musste noch bis 1886 einen eigenen Löscheimer vorweisen. Eimer konnte man auf dem Rathaus erwerben oder die Herstellung beim Sattler und Seiler in Auftrag geben. Wer von Auswärts einheiratete und noch keinen Löscheimer besaß, erhielt von der Gemeinde die Hälfte der Kosten als Zuschuss. In diesem Fall stand der Ortsname auf dem Eimer. Bezahlte man ihn selbst, war der Familienname darauf vermerkt.
Bei Feueralarm hatten alle mitzuhelfen: die Männer am Brand, die Frauen mit dem Eimer am Wasser, Ketten bildend. Durch die Beschriftung der Eimer konnten diese nach Beendigung des Einsatzes ihren Besitzern zurück gegeben werden.