Um das Gewichts der Patientinnen zu ermitteln, nutzte man in der Frauenheilanstalt in Weinsberg diese Sitzwaage. Sie bot gegenüber anderen Personenwaagen den Vorteil, dass auch Kranke, die nicht in der Lage waren zu stehen, ohne größere Probleme gewogen werden konnten. Die Bestimmung des Gewichts erfolgte mittels Laufmassenverfahren.
Mit dem Eintritt in eine Anstalt wurden die Kranken einer permanenten Beobachtung und Kontrolle unterzogen. Die dauernden Untersuchungen sollten der diagnostischen Klärung und der Darstellung des therapeutischen Verlaufs dienen. Jeden Tag sollte eingetragen werden, welche Auffälligkeiten bemerkenswert waren, auch wenn dieses Ideal nicht immer umgesetzt wurde. Die Aufzeichnungen über Größe, Gewicht, Körpertemperatur, Verhalten, Schlaf und Appetit summierten sich zu Listen, Kurven und Protokollen. Sie wurden in den Krankenakten dokumentiert und dienten der Kontrolle durch die behandelnden Ärzte. Das systematische Sammeln von Beobachtungen und Verlaufsformen ist eine Voraussetzung, um psychische und körperliche Prozesse, die von vielen Faktoren abhängig sind, beurteilen und behandeln zu können.