Die Bezeichnung Heuer-Ampel geht zurück auf den Erfinder Josef Heuer (gest. 1948), dessen Unternehmen Heuer-Hammer in Iserlohn-Grüne die Zeiger-Ampel produzierte. Von den 1930er- bis in die 1960er-Jahre war die Signalanlage in den Niederlanden und Österreich (Wien), aber auch in der Bundesrepublik Deutschland verbreitet. Die würfelförmige Ampel mit elektrischer Beleuchtung hing an Drahtseilen über der Mitte von Straßenkreuzungen. Für jede Fahrtrichtung signalisierte eine durchscheinende Scheibe mit roten und grünen Kreissegmenten die Ampelphasen, die durch einen langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger markiert wurden. Freie Fahrt hatte jeweils die Seite, auf der sich der wandernde Zeiger durch die grünen Felder bewegte. Durch die im Verhältnis größeren Rotfelder wurde ein Sicherheitspuffer geschaffen, entsprechend der Gelbphase heutiger Verkehrampeln. Da die Zeiger durch ein Getriebe verkoppelt waren konnten im Betrieb keine Signalfehler auftreten. Bei Stromausfall wurden die Apparatur durch ein Federwerk angetrieben. Auch manuelle Steuerung war möglich, um in Stoßzeiten für die Hauptverkehrsrichtung verlängerte Grünphasen zuzulassen.
In Folge der Neufassung der Straßenverkehrsordnung waren Zeiger-Ampeln in der Bundesrepublik seit 1972 nicht mehr zulässig.