Die Hausordnung galt für die 1875 gegründete Staatliche Heil- und Pflegeanstalt im säkularisierten Kloster Schussenried. 14 Paragraphen regelten darin das Leben der Patienten, zum "Wohl der [...] Pfleglinge" . §12 besagt beispielsweise: "Alle Brief von Pfleglingen und an diese gehen durch die Hand des Direktors."
Hergestellt wurde die Hausordnung in der hauseigenen Druckerei, in der auch Patienten beschäftigt waren.