Wie andere Freie Reichsstädte war auch Gmünd berechtigt, selbst Recht zu sprechen und Strafen zu verhängen. Neben der hohen Gerichtsbarkeit, die Todesurteile aussprach, umfasste die niedere Gerichtsbarkeit entehrende Strafen. So wurde der Verurteilte an den Pranger gestellt oder in einen Schandmantel gesteckt. Er sollte also weniger körperlich gezüchtigt, sondern öffentlich auf dem Marktplatz bloßgestellt werden.
Der Schandmantel aus Schwäbisch Gmünd ist in der Schausammlung "LegendäreMeisterWerke" im Alten Schloss ausgestellt.