Der Mönch lässt um 6 Uhr morgens, 12 Uhr mittags und 18 Uhr abends das Angelusläuten erklingen. Das spezielle Glockengeläut diente in der katholischen Kirche als Aufforderung zum Angelus-Gebet.
Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.