Solche Sirenen wurden im Zweiten Weltkrieg in kleinen Gemeinden eingesetzt, bei Stromausfall auch in Städten, um die Bevölkerung vor Luftangriffen zu warnen. Es gab sie in Fabriken und öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern und Schulen. Auch zur Entwarnung wurde die Sirene bedient, damit man wusste, wann man die Schutzräume verlassen konnte. Diese ist vom Typ B 69 Nr. 8006 RL 4-40/24 und wurde gemäß § 8 Luftschutzgesetz genehmigt.
Alle Luftschutzgeräte und -utensilien, also auch Gasmasken, Luftschutzbetten, Notfallkoffer, mussten gesetzlichen Richtlinien entsprechen und wurden vor dem Vertrieb behördlich geprüft.