Das Heft enthält zweiundhalb Seiten "Erläuterungen zum Weingesetz" aus dem Jahr 1909. Das Gesetz reguliert die offizielle Benennung des Weins, erlaubte Zusatzstoffe, den Verkauf, Buchführung etc. Im Heft sind v.a. Eintragungen vorgesehen, die die Zuckerung der Produkte betreffen und den Eingang und Ausgang in Mengen. Dabei wurden drei Kategorien unterschieden: a) Maische, Most, Wein in Litern und Trauben in Kilogramm, b) Wein in Flaschen (Anzahl) und c) dem Haustrunk und sonstiger weinähnlicher Getränke. Auch Name und Wohnort des Abnehmers sollte vermerkt werden. Das Exemplar ist unbeschriftet geblieben.