Ein aus Pflanzenfasern fein geflochtenes Trinkschälchen. Der Rand und die Verkleidung innen sind aus Pappmaché und mit Lack überzogen.
Das Objekt wurde vom Ulmer Kaufmann Christoph Weickmann für seine Kunst- und Wunderkammer erworben und ist im Inventar zu Weickmanns Sammlung von 1659 erwähnt. Woher er die außereuropäischen Objekte bezog, ist, bis auf einen Fall, unbekannt und aufgrund fehlender Quellen nicht recherchierbar. Sicher ist jedoch, dass Weickmann die Gegenstände nicht selbst vor Ort erwarb. Da er selbst nicht außerhalb Europas reiste, muss er sie über Zwischenhändler bezogen haben.
Die Reste der Sammlung Weickmann gelangten zwischen 1785 und 1825 in den Besitz der Stadt Ulm und waren ab 1857 als Depositum beim "Verein für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben". Ende des 19. Jahrhunderts kamen die Objekte aus der Wunderkammer mit dem Bestand des Altertumsvereins in das neu gegründete Gewerbemuseum und 1925 ins Museum der Stadt Ulm.