In Deutschland wurde die gesetzliche Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte 1884 als Teil der Bismarckschen Sozialgesetzgebung eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren finanzielle Hilfestellungen im Krankheitsfall beschränkt auf gesetzlich verankerte Leistungen von Handwerksverbänden und die Zahlungen freiwilliger Solidargemeinschaften zum Beispiel von Gesellenvereinigungen, die als Innungs- und Ersatzkassen zum Teil noch heute im staatlich geregelten Gesundheitssystem der Bundesrepublik aktiv sind.
1844 gründete sich in Riedlingen eine solche Solidarkasse, um die Absicherung von "wandernden Gewerbegehülfen" im Krankheitsfall zu verbessern, die die ortsansässigen Hilfseinrichtungen, etwa von Zünften, in der Regel nicht beanspruchen konnten. Die Gründungsversammlung hat sich von dem Riedlinger Lithografen Johann Michael Fränkel (1813-1863) ein Schmuckblatt anfertigen lassen, welches das zu bekämpfende Problem anschaulich illustriert: Der auf seinem Krankenlager darbende Handwerksgeselle wird von einem Arzt oder Apotheker, der mit dem Geldsack winkt, auf ein vergitterte Fenster hingewiesen, das für das drohende Schuldgefängnis steht, falls die Medikamente am Krankenbett nicht bezahlt werden können. Die trauernde Witwe im Hintergrund steht für die letzte Konsequenz der Geldnot im Krankheitsfall.
"Zum Andenken an den Stiftungstag der Hülfs-Kranken-Kasse, den 11ten Februar/Riedlingen 1844" verzeichnet das Blatt nicht zuletzt die Namen und Berufe der Gründungsmitglieder, 33 an der Zahl.
Bez. u. re. "g. v. M. Fränkel, Lith."