Ratsherr (Gerichtszwölfer) und Ehefrau, die dem Mann einen Kelch (den Kelch des neuen Bundes?) reicht. Die Scheibne ist stark beschädigt, wahrscheinlich beim Stadtbrand von 1615. Das ursprünglich vorhandene Bildfeld oben fehlt. Am unteren Rand die rudimentäre Inschrift: "Deon[y]s Bra ... g[e]richtszwelffer zu/openau ... Raneckerin sein/Eheliche … anno 1588", dazwischen Wappenkartusche mit Hauszeichen (?).