Im Knast wird schwarzgebrannt! 1990 wurde in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim diese einfache aber funktionsfähige Schnapsdestille beschlagnahmt: Ein Reinigungsmittelkanister für die Obstmaische, ein Geistrohr aus Kupfer und ein Hydraulikschlauch zur Kühlung im Handwaschbecken der Zelle. Die Maische wird mit zwei Blechen erhitzt, die an ein blankes Stromkabel angeschlossen sind.
Alkohol ist in Gefängnissen verboten - um so begehrter sind dort illegal aus vergorenen Fruchtsäften erzeugte Alkoholika.