1741 erschien das erste eigens für das Herzogtum Württemberg gedruckte Arzneibuch: die "Pharmacopoea Wirtenbergica". Sie galt als eines der modernsten Arzneibücher ihrer Zeit. Bis dahin erfolgte in Württemberg die Bereitung nach dem Vorbild des Arzneibuches der Stadt Augsburg, das noch ins 16. Jahrhundert zurückreichte. Das Gesetzeswerk umfasste das Arzneibuch mit den vorgeschriebenen Rezepturen, eine Preistaxe sowie die Apothekenordnung. An ihrer Zusammenstellung wirkten vor allem die württembergischen Leibärzte Johann Albrecht Gesner (1695-1761) und Johann Wendel Bilfinger (1695-1756). In kurzer Folge erschienen weitere Auflagen. Zum Ende des 18. Jahrhunderts jedoch erfolgte unter dem Eindruck der aufgeklärten Wissenschaften eine umfassende Überprüfung des Arzneischatzes und viele Mittel wurden als unwirksam erkannt. Die letzten, nur wenig veränderten Ausgaben des Arzneibuches galten als nicht mehr zeitgemäß. Ein Exemplar der zweiten, von dem Stuttgarter Buchändler Johann Christoph Erhard (1724-1782) verlegten Ausgabe aus dem Jahr 1750, wird im historischen Archiv der Museumsbibliothek aufbewahrt. Abgebildet ist der Titelkupfer (Frontispiz).