Das aus dem Jahr 1689 stammende Richtschwert ist ein Zeugnis der urteilsvollstreckenden Gerichtsbarkeit der Residenzstadt Durlach. Der Tod durch das Schwert galt lange Zeit als die leichteste und ehrenhafteste Todesstrafe und war seit dem 17. Jahrhundert die am häufigsten vollzogene Hinrichtungsart. Enthauptet wurden meist Totschläger, Räuber, Blutschänder oder Kindsmörderinnen. Auf der Vorderseite der Schwertscheide ist der Spruch eingraviert: "Wan Ich das Schwerdt thue auffheben So wünsch Ich Dem Sünder Das Ewige leben." Auf der Rückseite steht: "Die Herrn Sleüven Dem Unheil Ich Exequiere Ihr Urtheil."
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