Beidseitig beschriebenes und datiertes Blatt. Der Text gliedert sich in drei Teile. Der erste beschäftigt sich mit religiösen Gepflogenheiten in Anstalten und der lutherischen Konfession. Mesmer ist der Ansicht, dass es sich bei Lutheranern nur um eine christliche Gemeinschaft aber um keine Kirche handelt, da Luther kein Bischof oder Abt war, hatte er nicht die Befugnis Prister zu weihen, weshalb die lutherischen Prister laut Mesmer eigentlich keine sind. Der zweite Textteil handelt davon, dass jeder Anstaltsinsasse ein Fahrrad, Mofa der Motorrad besitzen kann und dass es hierzu keine Regeln, Vorschriften oder Verbote gibt. Im dritten Teil geht es um eine Brücke, welche sonntags für den Autoverkehr nicht geöffnet ist. Mesmer durfte trotzdem immer mit seinem Mofa durchfahren. Nun hat er einmal Probleme bekommen und es wurde eine Beschwerde eingereicht. Außerdem schreibt Mesmer, dass er für eine Frau Manz jedes Jahr den Christbaum in den Ständer gestellt hat.1986 bekam er dafür Springerchen geschenkt, von welchen er jedoch ein Herzleiden bekam. Er meldete dies angeblich. Mesmer schreibt, dass viele so etwas bekommen, es aber nicht melden.