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½ Konventionstaler unter dem Kurfürsten Friedrich II. von Württemberg

Objektinformation
Münzsammlung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg
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½ Konventionstaler unter dem Kurfürsten Friedrich II. von Württemberg

Der Avers dieses ½ Talers zeigt das nach links gewandte Brustbild des Münzherrn, unter dessen Regentschaft diese Münze geprägt wurde: Kurfürst Friedrich II. von Württemberg – der vormalige Herzog von Württemberg, der 1803 zum Kurfürsten erhoben wurde. Er trägt einen Harnisch und darüber einen Mantel, um seinen Hals den Ordensstern des Weißen Adlers und um die Brust den württembergischen Jagdorden. Die Legende nennt seinen Titel als Kurfürst: FRID(ERICUS) II D(EI) G(RATIA) DUX WURT(EMBERGENSIS) S(ACRI) R(OMANI) I(MPERII) AR(CHI) VEX(ILLARIUS) ET ELECT(OR) – Friedrich II., von Gottes Gnaden Herzog von Württemberg des Heiligen Römischen Reichs, Erzreichsbannerträger und Kurfürst. Unterhalb des Brustbilds befindet sich das Kürzel des Stempelschneiders I(OHANN) L(UDWIG) W(AGNER) (1773–1845). ....Auf dem Revers ist der Herzschild des Wappens von Kurfürst Friedrichs II. von Württemberg abgebildet. Dieser Herzschild der Regenten Württembergs veränderte sich durch den Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803 mit der Erhebung zum Kurfürstentum: Die Funktion des Reichssturmfähnrichs, die die Herzöge von Württemberg inne hatten, wurde zum Erzamt des Reichsbannerträgers aufgewertet – was auch in seinem Titel reflektiert wird. Die Reichssturmfahne, die zuvor nur ein Bestandteil des Familienwappen war, wurde in den Herzschild des Kurfürsten aufgenommen wurde. So ist sein Herzschild seither gespalten, rechts die Reichssturmfahne (eine Fahne mit Schwenkeln, belegt mit einem Adler), links das Stammwappen des Herzogtums Württemberg (drei Hirschstangen übereinander). Um den Herzschild ist ein Kranz gelegt, darauf ist eine Girlande platziert und der Schild ist bekrönt mit einem Herzoghut. Ebenfalls im Münzbild befindet sich das Prägejahr 1805, das von dem Münzbild geteilt wird. Die Umschrift nennt die Devise CUM DEO ET IURE – Mit Gott und dem Recht. ....Im Abschnitt des Revers verweist die Inschrift AD NORM(AM) CONV(ENTIONIS) darauf, das es sich bei diesem ½ Taler um einen ½ Ko

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museum-digital:baden-württemberg
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Taler, Kurfürstentum, Konventionstaler, Silbermünze, 1/2 Taler (

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