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Geistliches Fürstentum

"Als Geistliches Territorium bezeichnet man ein Staatsgebiet in der Vormoderne (Antike bis etwa 1800), dessen Landesherr (Fürst) zugleich oberster Geistlicher war und somit die geistliche mit der weltlichen Gewalt verband. Er übte in seinem kirchlichen Jurisdiktionsbereich die geistliche und in einem Territorium, das nicht deckungsgleich sein musste, zugleich die weltliche Gewalt aus. Diese Herrschaftsform war vor allem im Heiligen Römischen Reich verbreitet. Mit der Durchsetzung der Säkularisation seit der Frühen Neuzeit, also der Tendenz zur Trennung von Kirche und Staat, wurde diese Herrschaftsform immer weiter zurückgedrängt." - (de.wikipedia.org 02.04.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Schilling des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied, 1515Klippe des Kölner Erzbischofs Gebhard I. von Waldburg im Truchsessischen Krieg, 1583Abschlag eines Reichstalers in dreifachem Gewicht aus dem Bistum Eichstätt, 1596Doppelalbus des Kölner Erzbischofs Maximilian Heinrich von Bayern, 1665Viertelstüber des Kölner Erzbischofs Clemens August von Bayern, 17400Silbermedaille auf den Tod des Kölner Erzbischofs Clemens August und die Sedisvakanz, 1761
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