"Mit Flurstücksgrenze (engl. parcel boundary) wird im Liegenschaftswesen und im Bereich der Katastervermessung die Abgrenzungslinie eines Flurstücks bezeichnet. Diese Grenze ist in der Regel durch Grenzsteine abgemarkt und kann aus den Maßzahlen des Katasters jederzeit wiederhergestellt werden." (wikipedia 22.11.2012)
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