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Kontribution

Kontribution (von lateinisch contribuere, wörtlich „in einzelnen Teilen zusammenbringen“, „beisteuern“) bedeutet im modernen Sprachgebrauch die Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet durch Besatzungstruppen. Requisitionen beziehen sich dagegen auf Gegenstände, speziell zur Verpflegung.

Die Kontribution als geordneteres Mittel der Kriegsführung löste die bis ins 18. Jahrhundert zuvor üblichen Kriegsbräuche des Plünderns und der Brandschatzung ab. Ungeachtet dessen wurde sie anfänglich als Äquivalent zur Brandschatzung, also der Androhung des Niederbrennens mit dem Ziel der Erpressung von Geldzahlungen, sowie allgemein als Freikaufen von Verheerungen sonstiger Art, durch Plünderungen etc., verstanden. Später wurde ihr der Sinngehalt einer vom Oberkommando einer feindlichen Armee den Gemeinden oder den Einwohnern an Stelle von Steuern oder Naturalleistungen oder zur Strafe auferlegten Kriegsabgabe beigegeben. Die Kontribution durfte nur durch schriftlichen Befehl des Armee-Oberkommandos oder eines kommandierenden Generals aufgebracht werden und musste gegen Quittung („Kontributionsschein“) durchgeführt werden. Als Kontributionen bezeichnet man auch Gelder, die einem besiegten Feind vom Sieger beim Friedensschluss insbesondere zur Deckung der Kriegskosten auferlegt werden.

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Guldenklippe der Stadt Ulm als Kontributionsprägung
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