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Hofgericht

Das Hofgericht war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit das höchste landesherrliche Gericht in den meisten Territorien des Deutschen Reiches. Es war vor allem Zivilgericht. Hofgerichte existierten an den Höfen der weltlichen und geistlichen Territorialherrschaften und am Hof des Kaisers. Ab dem 19. Jahrhundert waren Gerichte mit dieser Bezeichnung in der Regel Gerichte zweiter Instanz. Die obersten Gerichte in den Ländern hatten nun oft die Bezeichnung „Oberhofgericht“.

Außerdem wurden auch regionale Gerichte der niederen Gerichtsbarkeit, oft auf einer Burg, als Hofgericht bezeichnet.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kaiser Leopold I. bestätigt das Hofgericht zu RottweilHofgerichtsscheibe von 1573
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