museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de

Eigentum

"Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der ein zweckgebundenes, tatsächliches Verhalten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Eigentum ein praktisch-normativer Begriff, der nicht vorschreibt was ist, sondern was gilt.

Kennzeichen moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordenbarkeit von Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person als Träger von Rechten und Pflichten, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze. Der Eigentumsbegriff entwickelte sich historisch über mehrere Stufen: Im antiken Rom bedeutete er noch absolute Verfügungsgewalt mit allen Abwehrrechten des Rechteinhabers, im Mittelalter galt ein Eigentumsbegriff christlicher Herkunft, dessen Zentrum die Sozialpflichtigkeit war, und seit der Neuzeit etablierte sich der ökonomisch orientierter Eigentumsbegriff eines bürgerlich-kapitalistischen Wertesystems. Elemente aller drei Entwicklungsstufen finden sich noch in den heutigen Eigentumsbegriffen." - (de.wikipedia.org 03.09.2023)

[Stand der Information: ]