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Menschenrechte

Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell (gelten überall für alle Menschen), unveräußerlich (können nicht abgetreten werden) und unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden). Sie umfassen dabei bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche. Die Menschenrechte werden häufig von Naturrechten und der unantastbaren Menschenwürde abgeleitet.

Fast alle Staaten der Erde haben heute internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert oder Menschenrechte explizit in ihren Verfassungen erwähnt und sich so dazu verpflichtet, diese als einklagbare Rechte in ihrem jeweiligen nationalen Recht auszugestalten. Auf internationaler Ebene wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die einen universalen und globalen Anspruch hat, jedoch nicht formalrechtlich bindend ist. 1966 wurden daraufhin der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, „UN-Zivilpakt“) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, „UN-Sozialpakt“) verabschiedet, welche beide rechtsverbindlich sind. Auf zwischenstaatlicher Ebene wurden ebenfalls Menschenrechtsabkommen verabschiedet, die sich in ihren bindenden Kräften und Menschenrechtsvorstellungen unterscheiden: Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953, die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, die Arabische Charta der Menschenrechte von 1994 und die asiatische Menschenrechtsdeklaration von 2012. Zudem gibt es weitere regionale Verträge und Abkommen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Supranationale Gerichtshöfe, wie der Europäische oder Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, sanktionieren Menschenrechtsverletzungen ihrer Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus ahnden internationale Straftribunale wie der Internationale Strafgerichtshof besonders schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozide, Kriegsverbrechen oder Angriffskriege.

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