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Reichstagswahl

Bei der Reichstagswahl bestimmte das Volk im Norddeutschen Bund bzw. Deutschen Reich von 1867 bis 1933 die Mitglieder des höchsten deutschen Parlaments, des Reichstags, in allgemeiner, gleicher (wobei das Frauenwahlrecht erst 1918 eingeführt wurde) und geheimer Wahl.

Auch in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) fanden Wahlen zum Reichstag statt. Es handelte sich jedoch um Scheinwahlen, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand; der nationalsozialistische Reichstag hatte keine parlamentarische Funktionen.

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