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Geschwister

Vollbürtige Geschwister sind weitere gemeinsame Kinder der Eltern, Halbgeschwister sind Kinder eines Elternteils mit einem anderen Partner:
Schwester = Tochter beider Elternteile
Bruder = Sohn beider Elternteile
Halbbruder, Halbschwester = Kind der Mutter oder des Vaters mit einem anderen Partner (halbbürtig)
Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen (Halb)Geschwistern gleichgestellt (durch ein oder beide Elternteile rechtlich adoptiert)
(Wikipedia 18.03.2015)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Geschwister Minister aus Hollerbach 1935
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